Kindertagespflege – nicht teurer als Krippe oder Kindergarten
Die Elternbeitragstabelle (pdf)
Merkblatt zur Einkommensermittlung (pdf)
Die Betreuung ihres Kindes in Tagespflege wird durch den Landkreis Holzminden unter folgenden Voraussetzungen öffentlich gefördert:
- Ihr Kind ist zwischen 1 und 3 Jahren alt und hat somit einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, der Betreuungsumfang richtet sich nach ihrem individuellen Bedarf
- Bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern kann die Kindertagespflege (KTP) von Kindern bis 14 Jahren bei nachgewiesenen Bedarf (Arbeitszeitbescheinigung) gefördert werden
Die Kosten für die KTP und Kindertagesstätten sind vergleichbar. Die Gebühren für eine Betreuungsstunde werden abhängig von ihrem Familieneinkommen berechnet und liegen zwischen 0,52 € und max. 3,- € / Stunde wenn Sie öffentlich geförderte Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Auch gibt es eine 50%ige Geschwisterermäßigung, wenn ein weiteres Kind in Kindertagespflege ist.
Die Elternbeiträge staffeln sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Familie (s. Elternbeitragstabelle / Spalten ganz rechts), der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl und nach Haushaltsgröße.
Sind Sie ein 2-Personen-Haushalt (z.B. Mutter + Kind) ist die oberste Tabelle für Sie maßgeblich.
Sind Sie ein 5-Personen-Haushalt (z.B. Eltern und 3 Kinder), dann orientieren Sie sich bitte an der untersten Tabelle.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen des Vereins oder an die Sachbearbeiterin vom Elternservice des Landkreises Holzminden unter der Telefonnummer: 0 55 31 / 707-276.
Tipp: Wenn Sie berufstätig sind, können Sie die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Erkundigen Sie sich bitte beim Finanzamt nach der aktuellen Regelung.
Weitere Details der Modalitäten zu den Kostenbeiträgen der Eltern finden sich in der Satzung für Kindertagespflege des Landkreises Holzminden