Versicherungen

Wichtige Info zum Thema Krankenversicherung

Kranken – und Pflegeversicherung in der Kindertagespflege

In der Regel sind Tagesmütter und -väter selbstständig tätig und damit nicht gesetzlich krankenversichert. Sie müssen sich deshalb um Ihre Versicherung selbst kümmern.

Wenn bei einer Betreuung von wenigen Kindern und wenigen Stunden das steuerpflichtige Einkommen unter 455,- € bleibt, können Verheiratete in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert bleiben.

Durch das GKV Versichertenentlastungsgesetz können Kindertagespflegepersonen als hauptberuflich Tätige in der gesetzlichen Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeldversicherung versichert sein. Für 2020 gilt als neue Mindestbeitragsbemessungsgrenze 1.061,67 €. Diejenigen, die über diesem Betrag mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen liegen, zahlen einen Beitragssatz inklusive Krankengeld (und Mutterschaftsgeld) von 14,6 %. Wer die Krankenversicherung ohne Krankengeld wählt, zahlt wie bisher 14 %. Die Hälfte davon übernimmt nach wie vor der öffentliche Jugendhilfeträger.

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt in 2020 bei 3,05 % bzw. 3,3 % für diejenigen, die keine eigenen Kinder haben. Die konkreten Beiträge sind mind. 31,67 € bzw. 34,26 €. Die Hälfte davon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger.

 

Die Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung sind übrigens steuerfrei.

Über die Modalitäten und Besonderheiten der Krankenkasse ihrer Wahl sollten sich die Tagespflegepersonen möglichst frühzeitig mit dem Sachbearbeiter der jeweiligen Krankenversicherung beraten.

 

Genauere Informationen können Sie bekommen, wenn Sie folgenden Links folgen: