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ACHTUNG: Unser Büro bleibt am 02.10.2023 geschlossen.

Am 04.10.2023 sind wir zu den gewohnten Sprechzeiten wieder zu erreichen.

 


 

 

 

Einladung zur Eröffnung der "Dielminis"

 

 

 


 

 

 

 

Lust auf was Neues?

Wir freuen uns auf aktive, fröhliche neue Tagesmütter und -väter, die ihr Herz am rechten Fleck haben!

Die Kindertagespflege ist ein fester Bestandteil im Betreuungsangebot des Landkreises Holzminden. Rund 200 Kinder werden landkreisweit durch Tagesmütter und -väter betreut und die Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt stetig.

Der Wunsch junger Eltern, Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren zu können ist selbstverständlich geworden. Die liebevolle und familiennahe Betreuung, verbunden mit hochwertiger frühkindlicher Bildung der Kleinsten macht den Eltern das Leben deutlich leichter.

Wer als Tagesmutter / -vater arbeiten möchte, benötigt natürlich das nötige Handwerkszeug für diese verantwortungsvolle Aufgabe.

Die Kreisvolkshochschule Holzminden bietet in enger Kooperation mit der Kinderbetreuung Holzminden e.V. Qualifizierungskurse an. Pädagogik, Selbstmanagement und Recht sind die großen Themenbereiche der Qualifizierung. Insgesamt umfasst der Kurs 300 Unterrichtsstunden, 80 Stunden Praktikum, Selbstlerneinheiten und einen Erste-Hilfe-Kurs. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erwirbt man das Bundeszertifikat für Kindertagespflege. Eine Tätigkeitsaufnahme kann bereits nach Beendigung der Grundqualifizierung (160 UE) erfolgen. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs und die nachgewiesene persönliche Eignung sind die Voraussetzung für die Beantragung einer Pflegeerlaubnis.

Wer Interesse hat, sich beruflich zu verändern und mit attraktiver Vergütung Kleinkinder in seiner eigenen Wohnung oder in angemieteten Räumen betreuen möchte, kann sich von den Fachberaterinnen der Kinderbetreuung Holzminden e.V. (Telefon: 05531/5545, E-Mail: info@kinderbetreuung-holzminden.de ) beraten lassen.

Der nächste Qualifizierungskurs ist für Anfang 2024 geplant.  

Am 14. September 2023 um 10:00 Uhr findet in den Räumen der Kinderbetreuung Holzminden e.V., Sollingstr.101 in Holzminden eine Infoveranstaltung statt. Eine Anmeldung ist unter 05531/5545 möglich. Weitere Informationen rund um die Kindertagespflege gibt es auch im Internet unter www.kinderbetreuung-holzminden.de


Tagespflegepersonenfest 2023 in Negenborn

Endlich konnten sich alle Tagesmütter und Tagesväter wieder einmal in entspannter Runde treffen. Die "Forstbachpiraten" in Negenborn waren perfekte Gastgeberinnen und öffneten ihre Türen, auch in den traumhaften Garten. Alle waren begeistert einen Einblick in die schönen, heimeligen Räume zu bekommen und zum Ausklang ging es noch in's Kanapee, wo der Abend fröhlich endete.

 


Spende von der Arbeitsgemeinschaft Junge Jäger der Jägerschaft Holzminden

Hoch erfreut konnte kürzlich unsere Geschäftsführerin, Frau Dörthe Oppermann, eine Spende im Wert von 500,- € von der AG Junge Jäger der Jägerschaft Holzminden entgegennehmen. Bei der „Aktion saubere Landschaft“ konnten viele Müllsäcke gefüllt werden, so dass eine stattliche Summe durch den Kostenbeitrag des Landkreises Holzminden plus weiterer Spenden durch Jäger zusammen kam.

Die Zuwendung wurde für den Kauf von Büchern über den Wald und dessen Tiere verwendet, damit die Kinder bereits früh die Natur kennenlernen. Jetzt kann sich jede Kindertagespflegestelle und deren betreute Kinder darüber freuen.

Bereits seit über 45 Jahren unterstützt die Kinderbetreuung Holzminden e.V. mit ihrem Angebot berufstätige Eltern insbesondere bei der Betreuung kleiner Kinder und die Kindertagespflegepersonen fördern ihre anvertrauten Schützlinge mit viel Freude und Engagement.

Ein herzliches Dankeschön an Stefan Stübig, Axel Brakmann und Fabio Vogel, die uns das großzügige Geschenk überbrachten!

 


 

Nachricht in eigener Sache

Bei uns im Team sind in den letzten Wochen mehrfach von Eltern die Bedenken geäußert worden: "Kindertagespflege ist so teuer, dass kann ich mir nicht leisten!"

Deshalb möchten wir gerne darauf hinweisen, dass Kindertagespflege nicht nur in qualitativer und pädagogischer Hinsicht, sondern auch finanziell mit der institutionellen Betreuung gleichrangig ist.

In der Regel kostet ein Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater, genauso viel wie ein Krippenplatz. Ab dem 3. Geburtstag ist auch die Kindertagespflege beitragsfrei.

Nähere Infos zur Berechnung des Elternbeitrags finden Sie hier auf unserer Homepage unter dem Button "Eltern - Kosten".

 


 Jahreshauptversammlung

19.04.2023

Ein informativer, fröhlicher Abend. Vielen Dank für Ihr aller Kommen. Es hat uns viel Spaß gemacht!

 


 

Tagespflegepersonen bitte beachten:

Das ändert sich für die Kindertagespflege zum 01.01.2023

Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.

Bereits zum 01.10.2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 520,00 € angehoben.

Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2023 folgendes:

  • Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1131,67 €.
  • Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 165,22 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 158,43 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,6% fällig.
  • In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 485,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
  • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,05% (mit eigenen Kindern), für Kinderlose 3,4%, d.h. 34,51 € bzw. 38,48 €.
  • Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 96,72 €.

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2023 bei 10.908,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 21.816,00 €

 

(Stand: 20.12.2022, Quelle: https://www.bvktp.de/service-publikationen/aktuelles/#news-5969)

 


 Informationen für Eltern, zum Thema: "kranke Kinder in der Betreuung"

Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind krank ist, ist das immer eine belastende Situation für die ganze Familie. Erst recht, wenn Sie berufstätig sind und ihr Kind eigentlich von der Tagesmutter/Vater betreut werden sollte. Aber auch für die Tagespflegepersonen ist diese Situation nicht einfach. Sie tragen die Verantwortung für mehrere Kinder, die sich untereinander nicht anstecken sollten. Wenn die Tagespflegeperson sich ansteckt fällt sie ganz für die Betreuung aus…

Deshalb  haben wir Ihnen hier ein paar Informationen  zusammengestellt, die ihnen helfen sollen in einer solchen Situation eine gute Lösung für ihr Kind zu finden.

Wann kann mein Kind betreut werden?

Die Tagespflegeperson darf ihr Kind betreuen, wenn es leicht erkrankt, z.B. erkältet ist. Es wirkt nicht krank, spielt, isst und trinkt ganz normal und kann aktiv am Tagespflegealltag teilnehmen. Ihr Kind muss ohne fiebersenkende Medikamente fieberfrei sein.

Wann muss ihr Kind zu Hause bleiben?

  • Wenn es müde und schlapp ist
  • Wenn es besonders anhänglich und weinerlich ist
  • Wenn es Schmerzen hat
  • Wenn es erhöhte Temperatur/Fieber hat
  • Wenn es sich erbrechen muss und/oder Durchfall hat
  • Wenn es erkennbar an einer im Infektionsschutzgesetz genannten ansteckenden schweren Erkrankung leidet oder Sie den Verdacht haben, dass ihr Kind eine solche Krankheit haben könnte (siehe Merkblatt „Infektionsschutz“)

Was ist, wenn mein Kind bei der Tagespflegeperson krank wird?

  • Wenn es ihrem Kind plötzlich schlecht geht, wird die Tagespflegeperson sie umgehend informieren
  • Je nach Schwere der Erkrankung sollten Sie ihr Kind dann unverzüglich abholen
  • Daher müssen Sie oder andere abholberechtigte Personen während der Betreuungszeit jederzeit erreichbar sein

Muss die Tagespflegeperson mein krankes Kind betreuen?

  • Bei Erkrankungen, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind, darf ihr Kind nicht in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Bei in dem Gesetz nicht genannten Erkrankungen (z.B. Erkältungen) darf die Tagespflegeperson entscheiden, ob sie die Betreuung des kranken Kindes verantworten und leisten kann.

Was ist, wenn mein Kind während der Betreuungszeit Medikamente benötigt?

Die Verabreichung von Medikamenten ist grundsätzlich die Angelegenheit der Eltern. Die Tagespflegeperson ist nur zur Medikamentenvergabe befugt,

  • Wenn die Medikamentenvergabe während der Betreuungszeit erforderlich ist.
  • Wenn sich die Tagespflegeperson die verantwortliche Gabe der Medikamente zutraut.
  • Wenn sie der Tagespflegeperson eine entsprechende Vollmacht geben.
  • Wenn eine entsprechende Verordnung des Arztes vorliegt.

Benötigt mein Kind eine „Gesundschreibung“, wenn es nach der Erkrankung wieder in die Betreuung soll?

  • Nur in besonderen Fällen (siehe Infektionsschutzgesetz) ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Grundsätzlich sollte die Betreuung erst dann wieder beginnen, wenn ihr Kind wieder ganz gesund ist und 48 Stunden symptomfrei ist.

Wer betreut mein krankes Kind, wenn ich zur Arbeit muss?

Für 2022 und 2023 gilt: Jedes gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende besteht ein Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern sind es maximal 130 Tage.

 Es kann auch hilfreich sein, sich vorab einen Notfallplan zu überlegen

  • Wer von Ihnen kann am einfachsten das Kind zu Hause betreuen?
  • Wer kann am schnellsten den Arbeitsplatz verlassen, wenn ihr Kind krank wird?
  • Wer könnte das Kind noch betreuen?
  • Bin ich gut telefonisch erreichbar oder wer kann das für mich sein?

 

Liebe Eltern,

hier ein wichtiger Link für Sie zur Information betreffs aktuellem Anspruch zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld in 2022, wenn Ihr Kind erkrankt ist.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld-164976

 

Alles Gute und ganz viel Gesundheit wünscht Ihnen das Team der Kinderbetreuung!

 


 

  Aktionswoche Kindertagespflege vom 09. Mai - 13. Mai 2022