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Tagespflegepersonen bitte beachten:
Das ändert sich für die Kindertagespflege zum 01.01.2023
Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Bereits zum 01.10.2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 520,00 € angehoben.
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2023 folgendes:
- Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1131,67 €.
- Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 165,22 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 158,43 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,6% fällig.
- In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 485,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
- Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,05% (mit eigenen Kindern), für Kinderlose 3,4%, d.h. 34,51 € bzw. 38,48 €.
- Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 96,72 €.
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2023 bei 10.908,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 21.816,00 €
(Stand: 20.12.2022, Quelle: https://www.bvktp.de/service-publikationen/aktuelles/#news-5969)
Rabimmel, rabammel, rabum
Ein toller Laternenumzug am 07.11.2022 mit vielen schönen, bunten Laternen. Vielen Dank für Eure Teilnahme!
Und auch bei den Forstbachpiraten in Negenborn gab es einen schönen Umzug:
Informationen für Eltern, zum Thema: "kranke Kinder in der Betreuung"
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind krank ist, ist das immer eine belastende Situation für die ganze Familie. Erst recht, wenn Sie berufstätig sind und ihr Kind eigentlich von der Tagesmutter/Vater betreut werden sollte. Aber auch für die Tagespflegepersonen ist diese Situation nicht einfach. Sie tragen die Verantwortung für mehrere Kinder, die sich untereinander nicht anstecken sollten. Wenn die Tagespflegeperson sich ansteckt fällt sie ganz für die Betreuung aus…
Deshalb haben wir Ihnen hier ein paar Informationen zusammengestellt, die ihnen helfen sollen in einer solchen Situation eine gute Lösung für ihr Kind zu finden.
Wann kann mein Kind betreut werden?
Die Tagespflegeperson darf ihr Kind betreuen, wenn es leicht erkrankt, z.B. erkältet ist. Es wirkt nicht krank, spielt, isst und trinkt ganz normal und kann aktiv am Tagespflegealltag teilnehmen. Ihr Kind muss ohne fiebersenkende Medikamente fieberfrei sein.
Wann muss ihr Kind zu Hause bleiben?
- Wenn es müde und schlapp ist
- Wenn es besonders anhänglich und weinerlich ist
- Wenn es Schmerzen hat
- Wenn es erhöhte Temperatur/Fieber hat
- Wenn es sich erbrechen muss und/oder Durchfall hat
- Wenn es erkennbar an einer im Infektionsschutzgesetz genannten ansteckenden schweren Erkrankung leidet oder Sie den Verdacht haben, dass ihr Kind eine solche Krankheit haben könnte (siehe Merkblatt „Infektionsschutz“)
Was ist, wenn mein Kind bei der Tagespflegeperson krank wird?
- Wenn es ihrem Kind plötzlich schlecht geht, wird die Tagespflegeperson sie umgehend informieren
- Je nach Schwere der Erkrankung sollten Sie ihr Kind dann unverzüglich abholen
- Daher müssen Sie oder andere abholberechtigte Personen während der Betreuungszeit jederzeit erreichbar sein
Muss die Tagespflegeperson mein krankes Kind betreuen?
- Bei Erkrankungen, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind, darf ihr Kind nicht in der Kindertagespflege betreut werden.
- Bei in dem Gesetz nicht genannten Erkrankungen (z.B. Erkältungen) darf die Tagespflegeperson entscheiden, ob sie die Betreuung des kranken Kindes verantworten und leisten kann.
Was ist, wenn mein Kind während der Betreuungszeit Medikamente benötigt?
Die Verabreichung von Medikamenten ist grundsätzlich die Angelegenheit der Eltern. Die Tagespflegeperson ist nur zur Medikamentenvergabe befugt,
- Wenn die Medikamentenvergabe während der Betreuungszeit erforderlich ist.
- Wenn sich die Tagespflegeperson die verantwortliche Gabe der Medikamente zutraut.
- Wenn sie der Tagespflegeperson eine entsprechende Vollmacht geben.
- Wenn eine entsprechende Verordnung des Arztes vorliegt.
Benötigt mein Kind eine „Gesundschreibung“, wenn es nach der Erkrankung wieder in die Betreuung soll?
- Nur in besonderen Fällen (siehe Infektionsschutzgesetz) ist ein ärztliches Attest erforderlich.
- Grundsätzlich sollte die Betreuung erst dann wieder beginnen, wenn ihr Kind wieder ganz gesund ist und 48 Stunden symptomfrei ist.
Wer betreut mein krankes Kind, wenn ich zur Arbeit muss?
Für 2022 und 2023 gilt: Jedes gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende besteht ein Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern sind es maximal 130 Tage.
Es kann auch hilfreich sein, sich vorab einen Notfallplan zu überlegen
- Wer von Ihnen kann am einfachsten das Kind zu Hause betreuen?
- Wer kann am schnellsten den Arbeitsplatz verlassen, wenn ihr Kind krank wird?
- Wer könnte das Kind noch betreuen?
- Bin ich gut telefonisch erreichbar oder wer kann das für mich sein?
Liebe Eltern,
hier ein wichtiger Link für Sie zur Information betreffs aktuellem Anspruch zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld in 2022, wenn Ihr Kind erkrankt ist.
Alles Gute und ganz viel Gesundheit wünscht Ihnen das Team der Kinderbetreuung!
10 Jahre Glückskäfer in Bodenwerder!!!!
Wir gratulieren recht herzlich Ina & Brigitte zu diesem schönen Jubiläum und wünschen Ihnen und den Kindern weiterhin viel Freude & Spaß
Jahreshauptversammlung des Vereins am 27. September 2022
Wie immer war es eine schöne, informative Versammlung, bei der sich alle Mitglieder freuten, sich endlich mal wiederzusehen und auszutauschen.
Es standen dieses Mal wieder Wahlen für den Vorstand, Beirat und Kassenprüfer-Posten an.
Zur Vorstandswahl stellte sich nicht mehr unsere langjährige Schriftführerin, Frau Svenja Knoke, der wir an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön aussprechen möchten und ihr alles Gute weiterhin wünschen, zur Verfügung.
Gewählt für den vakanten Posten wurde Frau Mariola Zenunaj, die anderen Vorstandsmitglieder, Hendrik Hachenberg, Angela Dümmler und Maria Faes, wurden in ihrem Amt einstimmig bestätigt.
Auch der Beirat setzt sich nun aus alten und neuen Bekannten zusammen. Neu sind Anita Gottschalk und Franziska Jaite, die Martina Arneke, Linda Garz und Thurit Sturm gerne unterstützen und Ideen einbringen wollen.
Die Wahl eines neuen Kassenprüfers/Kassenprüferin machte den Wahlgang komplett, Frau Doris Rauen-Kuhlmann musste turnusmäßig den Staffelstab übergeben. Vielen Dank auch an sie, dass sie immer eine verlässliche Größe war. Unsere ehemalige Mitarbeiterin, Frau Karen Demann, stellte sich zur Wahl und wurde einstimmig gewählt
Allen gewählten Mitgliedern gilt unser herzlichster Dank für Ihre Bereitschaft den Verein zu unterstützen und zu fördern. Das ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich.
Neuer Vorstand mit Maria Faes, Angela Dümmler, Mariola Zenunaj & Hendrik Hachenberg
Neuer Beirat mit Thurit Sturm, Linda Garz, Franziska Jaite, Martina Arneke und Anita Gottschalk
Zum Schluss der Veranstaltung gab es noch die Freude langjährige Mitglieder zu ehren, und für eine von ihnen die Besonderheit, ihr für 40-jährige Treue und Einsatz, die Ehrenmitgliedschaft im Verein zukommen zu lassen: Uschi Surburg!
Sie hat so viel für den Verein geleistet, angefangen von der Stillgruppe, ehrenamtlicher Arbeit bis hin zur langjährigen Mitarbeit im Team. Vielen Eltern hat sie genau die "richtige" Tagespflegeperson vermittelt! Großen Dank dafür!
Ehrungen 2022 mit Linda Garz, Dörthe Oppermann, Uschi Surburg und Gitta Müller, es fehlt Brigitte Ohm
Aktionswoche Kindertagespflege vom 09. Mai - 13. Mai 2022